Teilnahmebedingungen

Präambel

Der Jules Verne Mobilitäts-Award prämiert wegweisende Veröffentlichungen aus deutschsprachigen Print- und Onlinemedien zum Thema Wasserstoff(-Technologie).

Gesucht sind inhaltlich anspruchsvolle, auch kritische Auseinandersetzungen zu den Handlungsfeldern der Wasserstoff(-Technologie). Hierbei steht nicht nur der Mobilitätssektor, sondern auch die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff als Energieträger in Gänze im Fokus. Im Zentrum steht die Frage: Wasserstoff als Energieträger von morgen – wie kann die emissionsfreie Zukunft gelingen?

 

1. Veranstalter des Jules Verne Mobilitäts-Award

Veranstalter des Jules Verne Mobilitäts-Award ist die Toyota Deutschland GmbH, Toyota-Allee 2, 50858 Köln.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind  Autorinnen und Autoren oder Redaktionen mit ihren Textbeiträgen zum Thema Wasserstoff(-Technologie), die im Jahr 2022/2023 (01.01.2022 bis 31.03.2023) in einem Printmedium oder im Internet veröffentlicht wurden. Dabei kann es sich jeweils um einen einzelnen Beitrag, eine Beitragsserie oder ein Dossier handeln.

 

3. Preisgeld

Ausgezeichnet werden die drei besten eingereichten Textbeiträge. Die Preisgelder staffeln sich wie folgt:

  1. Preis: 3.000 Euro
  2. Preis: 2.000 Euro
  3. Preis: 1.000 Euro

 

4. Einreichungen

(1) Beiträge können durch

  • den verbreitenden Medienveranstalter,
  • die für den Beitrag zuständige Redaktion,
  • die Autorin/den Autor
  • Schülerinnen und Schülern

eingereicht werden.

(2) Es besteht auch die Möglichkeit, dass Dritte einen Beitrag zur Teilnahme vorschlagen. Das Organisationsteam des Jules Verne Mobilitäts-Awards fordert daraufhin die entsprechende Redaktion und/oder die Autorin/den Autor zur Einreichung auf. Die Entscheidung, ob der Beitrag tatsächlich zum Wettbewerb eingereicht wird, obliegt allein der betreffenden Redaktion/der betreffenden Autorin/dem betreffenden Autor.

(3) Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über die Internetseite des Jules Verne Mobilitäts-Awards. Dazu müssen 1.) das Online-Anmeldeformular ausgefüllt und 2.) die dort benannten Dokumente eingestellt werden.

(4) Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Beiträge zugelassen, die zwischen dem 01.01.2022 und dem Anmeldeschluss am 31.03.2023 erstmals veröffentlicht worden sind und die dem in der Präambel beschriebenen Geist des Jules Verne Mobilitäts-Awards entsprechen.

(5) Die Beiträge müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Nicht zum Wettbewerb zugelassen sind Bücher, ganze Zeitungen oder Zeitschriften, lose Serien oder Reihen in ihrer Gesamtheit, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Abschlussarbeiten.

 

5.Anmeldeschluss

(1) Die Beiträge müssen am Tag des Anmeldeschlusses (19.05.2023) bis spätestens 24 Uhr auf dem Server des Jules Verne Mobilitäts-Awards eingegangen sein.

(2) Bis zum Tag des Anmeldeschlusses müssen die vollständigen Angaben und Unterlagen vorliegen, die in den Pflichtfeldern des Online-Anmeldeformulars gefordert sind. Dies beinhaltet für Printtexte einen gut lesbaren Scan in pdf-Format und für Online-Artikel die URL sowie den Text in pdf-Form.

 

6. Auswahl der Preisträger

(1) Von den Organisatoren des Jules Verne Mobilitäts-Awards wird eine Vor- und Hauptjury bestellt. Die vierköpfige Hauptjury besteht aus Vertreterinnen aus Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft.

(2) Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich.

(3) Die Vorjury nominiert maximal zehn Einreichungen.

(4) Die Hauptjury bestimmt aus der Vorauswahl die drei Preisträger.

(5) Eine Aufteilung eines Preises auf mehrere Einreichungen ist nicht möglich.

(6) Die Preisträger werden am5. Juni 2023 per E-Mail informiert.

(7) Sind an einem Beitrag mehrere Autorinnen und Autoren als Preisträger beteiligt, werden sie gemeinsam ausgezeichnet. Die Auszahlung des Preises erfolgt in diesem Fall zu gleichen Teilen.

(8) Die Jurorinnen und Juroren sind von der Teilnahme am Jules Verne Mobilitäts-Award ausgeschlossen.

 

7. Nutzungsrechteeinräumung und Haftung

(1) Mit der Anmeldung  erklärt die/der Einreichende, dass er/sie über alle erforderlichen Rechte an dem Beitrag verfügt, um Toyota Deutschland GmbH die nachfolgend beschriebenen Nutzungen und Rechte einzuräumen. Der/Die Einreichende gewährt Toyota Deutschland GmbH das zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrecht, den Beitrag in den im Zusammenhang mit dem Award stehenden Publikationen nebst namentlicher Nennung des Autors bzw. der Autorin zu veröffentlichen. Für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis wird Toyota Deutschland GmbH darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, den prämierten Beitrag als Ganzes oder in Teilen nachzudrucken oder in die Internetangebote der Veranstalter einzustellen.

(2) Wird ein Beitrag eingereicht, ohne dass der oder die Anmeldende im Besitz der notwendigen Rechte ist, stellt er/sie Toyota Deutschland GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei. Dies beinhaltet auch ggf. notwendige Anwalts- und Gerichtskosten.

(3) Der/die Einreichende garantiert, keine Inhalte zu übersenden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

 

8. Ausschluss

(1)       Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt Toyota Deutschland GmbH, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder der eingereichte Beitrag geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2)       Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen Preisträger im Sinne von Ziffer 6, kann das Preisgeld nachträglich aberkannt werden.

 

9. Schlussbestimmungen

(1)       Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2)       Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auswahl der Preisträger ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

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